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FAQ - Häufig gestellte Fragen



Was versteht man unter einer Volldeklaration?
Unter einer Volldeklaration versteht man in der Regel die Angabe der eingesetzten Stoffe auf Beipackzetteln oder in technischen Merkblättern. Bei Bauprodukten sind Volldeklarationen keine gängige Praxis.

Für den Hausbau werden die verwendeten Bauprodukte entweder in der Baubeschreibung aufgeführt, die Bestandteil des Bauvertrages ist, oder vom Architekten im Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Da ein Haus aus einer Vielzahl von Bauprodukten besteht, die wiederum aus unterschiedlich vielen Stoffen produziert wurden, kann für ein Haus keine umfassende Volldeklaration vorgelegt werden. Die Baubeschreibung kann sich allenfalls einer Volldeklaration annähern, indem möglichst alle wesentlichen verwendeten Bauprodukte aufgeführt werden mit genauer Bezeichnung, Hersteller- und Markennamen, Serientyp und unter Angabe aller wichtigen Kenngrössen, damit im Problemfall über Sicherheitsdatenblätter, technischen Merkblätter oder sonstige Herstellerangaben die einzelnen verwendeten Stoffe ermittelt werden können. Wichtig sind diese Angaben zur Feststellung oder Bestätigung der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit eines Produktes beispielsweise für Allergiker.

In der Praxis sind die meisten Baubeschreibungen von diesem Anspruch noch weit entfernt.
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Was ist ein Luftdichtheitstest?
Die Luftdichtheitsprüfung, auch Blower-Door-Test genannt, wird erst kurz vor Fertigstellung des Hauses durchgeführt. Mit ihm wird festgestellt, ob das Haus auch tatsächlich „dicht“ ist oder ob sich sichtbare oder unsichtbare Lecks finden lassen, die zu einem hohen Energieverlusten führen werden. Für diesen Test wird in einer provisorischen Haustür (mit Folien abgeklebt) ein Lüfter eingebaut, der einen künstlichen Unterdruck erzeugt, also den Luftdruck im Haus gegenüber außen um 50 Pascal verringert. Bei geschlossenen Fenstern und geschlossener Haustür wird die Luftmenge gemessen, die innerhalb einer Stunde durch Lecks nachströmt. Wird dadurch das Luftvolumen des Hauses weniger als einmal stündlich ausgetauscht, gilt das Haus als ausreichend luftdicht. Ein guter Wert bei Einfamilienhäusern ist das 1 bis 1,5fache Luftvolumen des Innenraums pro Stunde. Schlechte Werte liegen beim 6 bis 12-fachen Luftvolumen.
Die Luftdichtheit ist für Neubauten nach der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Ein Nachweis mittels eines Luftdichtheitstest wird allerdings nicht verlangt.
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Was ist eine Baubeschreibung?
Die Baubeschreibung für ein Fertig- oder Bauträgerhaus gibt an, welche Lieferungen und Leistungen für den Festpreis zu erwarten sind. Sie wird bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages und damit rechtsverbindlich. Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, weil der Auftraggeber oder der Baukunde unterschiedliche Vorstellungen und Erwartungen über die Qualität bestimmter Lieferungen und Leistungen hat, wird sie Grundlage für die juristische Urteilsfindung. Das bedeutet, je konkreter die Bau- und Leistungsbeschreibung, um so besser können Sie den Leistungsumfang und die Qualität der Bauleistungen überprüfen und Preisvergleiche durchführen.
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Was ist Qualität?
Gemäss der DIN ISO 8402 ist die Qualität eines Produktes gegeben, wenn es bezüglich seiner Eignung die festgelegten und vorausgesetzten Erfordernisse erfüllt. Festgelegte Erfordernisse werden in Verträgen oder Baubeschreibungen oder anderen Dokumenten individuell festgelegt. Vorausgesetzte Erfordernisse werden durch Gesetze, Verordnungen Normen u.a. vorgegeben. Damit steht der Qualitätsbegriff in einem engen Zusammenhang mit dem Zweck des Produktes und der individuellen Festlegung.
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Was sind Gütezeichen?
Gütezeichen sind Zeichen, die vom RAL, dem Deutschen Institut für Kennzeichnung und Gütesicherung e.V., als Gütezeichen anerkannt worden sind. Der Begriff ist wettbewerbsrechtlich geschützt. Gütezeichen werden als branchenmäßig orientierte Gemeinschaftszeichen für Warengruppen geschaffen. Verwaltung und Vergabe obliegt den jeweiligen Gütegemeinschaften, das sind meistens die Zusammenschlüsse der Hersteller.
Weitere Informationen unter www.ral.de

Was ist eine DIN-Norm?
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist der runde Tisch, an dem sich Hersteller, Handel, Verbraucher, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaft, technische Überwachung und der Staat zusammensetzen, um den Stand der Technik zu ermitteln und diesen unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse in deutschen Normen niederzuschreiben.

Die Anwendung einer Norm ist jedermann freigestellt, die Inhalte stellen somit eine Empfehlung dar. Normen sind nur dann zwingend einzuhalten, wenn sie vertraglich vereinbart wurden oder wenn in Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften auf sie Bezug genommen wird. Im Bauwesen zum Beispiel durch eine bauaufsichtliche Einführung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin.
Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht wurden, werden sie im Streitfall in der Regel der gerichtlichen Urteilsfindung zugrunde gelegt.

DIN-Normen sind in aller Regel eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Sie können nicht alle möglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. DIN-Normen sollen sich als "anerkannte Regeln der Technik" einführen.

Diese Aussagen gelten ebenso für die in das Deutsche Normenwerk übernommenen Europäischen Normen (DIN EN) und Internationalen Normen (DIN EN ISO bzw. DIN ISO).
Weitere Informationen finden Sie unter www.din.de

Was ist ein CE-Zeichen?
Der freie Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt erfordert einheitliche Vorschriften zu den Produkten und ihren Eigenschaften. Hierfür wurden EU-Richtlinien erlassen, unter anderem die Bauproduktenrichtlinie, in denen das In-den-Markt-Bringen geregelt ist. Die Einhaltung dieser Mindeststandards wird durch die CE-Kennzeichnung als eine Art „technischer Reisepass“ dokumentiert und stellt in vielen Fällen eine reine Herstellererklärung dar.
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